Belgien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Belgien hauptsächlich durch eine Mengenregelung mit Zertifikatshandel. Die Kompetenz für Erneuerbare Energien liegt dabei in der Regel auf regionaler Ebene; für Offshore-Windanlagen ist die föderale Ebene verantwortlich. Im Rahmen seines öffentlichen Auftrags ist der föderale Netzbetreiber jedoch verpflichtet, grüne Zertifikate zu einem staatlich garantierten Mindestpreis anzukaufen. Wie dargestellt, ist die Förderung Erneuerbarer Energien regional (Wallonien, Flandern, Brüssel-Hauptstadt) - aufbauend auf einer nationalen Regelung - unterschiedlich normiert. Stromlieferanten sind verpflichtet, durch grüne Zertifikate nachzuweisen, dass sie einen festgelegten Anteil (Quote) von Strom aus Erneuerbaren Energien an die Endverbraucher in Belgien geliefert haben. Die Quote kann regional variieren.
Hinweis: Aufgrund der spezifischen, belgischen Kompetenzverteilung zwischen nationaler und regionaler Ebene, wird das vorliegende Profil neben der nationalen Ebene auch die spezifischen Förderungen der Regionen Flandern und Wallonien darstellen. Die Region Brüssel Hauptstadt ist aufgrund ihrer geringen Erneuerbaren Produktionskapazitäten nicht Bestandteil dieses Profils.
Netzzugang im Überblick
Der Zugang zum Netz für Strom aus Erneuerbaren Energien richtet sich in Belgien im Wesentlichen nach den allgemeinen energiewirtschaftlichen Vorschriften. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht sowohl beim Netzanschluss als auch bei der Netznutzung. Ein Anspruch auf Netzausbau besteht nicht.
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