Bulgarien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Strom aus Erneuerbaren Energien wird in Bulgarien im Wesentlichen durch eine Einspeisevergütung gefördert. Den Erzeugern von Strom aus Erneuerbaren Energien steht ein Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Abnahme und Vergütung des Stroms zu festen Vergütungssätzen zu. Die Einspeisevergütung ist nicht mit anderen Förderinstrumenten kumulierbar.
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Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien unterliegt in Bulgarien den allgemeinen energiewirtschaftlichen Vorschriften. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien besteht nicht. Es besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Abnahme des Stroms. Die Netzbetreiber sind zum Ausbau der Netze verpflichtet, sofern dies erforderlich, um einen Netzanschluss zu ermöglichen.
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