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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Förderung in Dänemark

Letzte Änderung am: 13.10.2011

Förderung: Einzelne Instrumente

Zusammenfassung der Förderung

  • Premium Tarif. Dänemark fördert die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern durch eine Bonusvergütung. In der Regel erhalten die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien eine variable Bonusvergütung, die zusätzlich zum Marktpreis gezahlt wird und zusammen mit diesem eine je nach Energieträger und Anschlussdatum unterschiedlich festgelegte, gesetzliche Höchstgrenze/kWh nicht überschreiten darf.
  • Net–Metering. Die Stromproduzenten, die ihren Strom völlig oder teilweise für den Eigenverbrauch erzeugen, werden hinsichtlich des selbstverbrauchten Stroms von der Zahlung des Zusatzbeitrags zur Förderung der Erneuerbaren Energien oder der sogenannten „Public Service Obligation“ befreit.
  • Garantie für Kredite. Vereine der Windanlagenbesitzer und andere lokale Initiativgruppen können die Übernahme einer Garantie für Kredite für Machbarkeitsstudien vor dem Bau der Windkraftanlagen beantragen.

Geförderte Technologien

Das VE-Lov fördert Technologien zur Stromerzeugung aus Windenergie, Biogas, Biomasse, Solarenergie, Wellen- und Gezeitenkraft, daneben auch Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 10 MW.

Rechtsvorschriften

  • VE-Lov (Lov om fremme af vedvarende energi No. 1392/2008 – Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien)
  • Stromversorgungsgesetz (Bekendtgørelse af lov om elforsyning No. 1115/2006 – allgemeines Stromversorgungsgesetz)
  • BEK 804/2010 (Bekendtgørelse om nettoafregning for egenproducenter af elektricitet – Regulierung über Net-Metering)
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Dänemark
Geförderte Technologien
  • Wind wird gefördert
  • Solar wird gefördert
  • Biogas wird gefördert
  • Wasserkraft wird gefördert
  • Biomasse wird gefördert

Rechtsquellen Basisinformationen

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