Deutschland: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Strom aus Erneuerbaren Energien wird in Deutschland durch die Zahlung einer Einspeisevergütung gefördert. Voraussetzungen und Höhe der Vergütung sind im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) geregelt. Den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien steht danach ein gesetzlicher Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Vergütung des abgenommenen Stroms zu. Zusätzlich regelt das EEG die Einführung einer sogenannten Markprämie und einer Flexibilitätsprämie, die Anlagenbetreiber erhalten können, wenn sie den erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien direkt vermarkten.
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Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind in Deutschland vorrangig an das Netz anzuschließen. Netzbetreiber sind darüber hinaus verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und zu übertragen. Zusätzlich kann der Einspeisewillige vom Netzbetreiber den Ausbau des Netzes verlangen. Diese Sonderregelungen sind in dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) enthalten. Ergänzend gelten die allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
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