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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

Link zu reegle: EE Informationsportal

Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Förderung in Deutschland

Letzte Änderung am: 04.01.2012

Förderung: Einzelne Instrumente

Zusammenfassung der Förderung

  • Einspeisevergütung. Zentrales Förderinstrument ist die Zahlung einer Einspeisevergütung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber in gesetzlich festgeschriebener Höhe für eine Laufzeit von in der Regel 20 Jahren.
  • Premiumtarif. Alternativ können Anlagenbetreiber ihren Strom direkt vermarkten und eine Marktprämie verlangen. Die Höhe der Marktprämie wird monatlich festgelegt. Grundsätzlich steht Anlagenbetreibern die Wahl zwischen der gewohnten Einspeisevergütung und der Direktvermarktung samt Marktprämie frei. Neben der Marktprämie können Betreiber von Biogasanlagen, die den produzierten Strom direkt vermarkten, eine Flexibilitätsprämie verlangen. Diese wird Anlagenbetreibern gewährt, wenn sie zusätzliche installierte Leistung bereit stellen, die sie nicht ständig nutzen, sondern nur bei Spitzen im Stromverbrauch hinzuschalten.

Geförderte Technologien

Grundsätzlich werden nach dem EEG alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert. Je nach Leistungsfähigkeit, Standort oder eingesetztem Energieträger sind einzelne Anlagenkategorien von der Förderung ausgenommen. Durch die Flexibilitätsprämie werden nur Biogasanlagen gefördert.

Rechtsvorschriften

  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz – Allgemeines Erneuerbare Energiengesetz)
  • BiomasseV (Biomasseverordnung – Verordnung über Definition des Begriffs Biomasse)
  • AusglMechV (Ausgleichsmechanismusverordnung – Verordnung über EEG Ausgleichsmechanismus)
  • SDLWindV (Systemdienstleistungsverordnung – Verordnung über Systemdienstleistungen von Windkraftanlagen)
  • StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung – Verordnung über Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen)
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Deutschland
Geförderte Technologien
  • Wind wird gefördert
  • Solar wird gefördert
  • Geothermie wird gefördert
  • Biogas wird gefördert
  • Wasserkraft wird gefördert
  • Biomasse wird gefördert

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte