Förderung in Deutschland
Letzte Änderung am: 04.01.2012Förderung: Einzelne Instrumente
- Einspeisevergütung (EEG Einspeisevergütung)
- Premium Tarif I (Marktprämie)
- Premium Tarif II (Flexibilitätsprämie)
Zusammenfassung der Förderung
- Einspeisevergütung. Zentrales Förderinstrument ist die Zahlung einer Einspeisevergütung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber in gesetzlich festgeschriebener Höhe für eine Laufzeit von in der Regel 20 Jahren.
- Premiumtarif. Alternativ können Anlagenbetreiber ihren Strom direkt vermarkten und eine Marktprämie verlangen. Die Höhe der Marktprämie wird monatlich festgelegt. Grundsätzlich steht Anlagenbetreibern die Wahl zwischen der gewohnten Einspeisevergütung und der Direktvermarktung samt Marktprämie frei. Neben der Marktprämie können Betreiber von Biogasanlagen, die den produzierten Strom direkt vermarkten, eine Flexibilitätsprämie verlangen. Diese wird Anlagenbetreibern gewährt, wenn sie zusätzliche installierte Leistung bereit stellen, die sie nicht ständig nutzen, sondern nur bei Spitzen im Stromverbrauch hinzuschalten.
Geförderte Technologien
Grundsätzlich werden nach dem EEG alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert. Je nach Leistungsfähigkeit, Standort oder eingesetztem Energieträger sind einzelne Anlagenkategorien von der Förderung ausgenommen. Durch die Flexibilitätsprämie werden nur Biogasanlagen gefördert.
Rechtsvorschriften
- EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz – Allgemeines Erneuerbare Energiengesetz)
- BiomasseV (Biomasseverordnung – Verordnung über Definition des Begriffs Biomasse)
- AusglMechV (Ausgleichsmechanismusverordnung – Verordnung über EEG Ausgleichsmechanismus)
- SDLWindV (Systemdienstleistungsverordnung – Verordnung über Systemdienstleistungen von Windkraftanlagen)
- StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung – Verordnung über Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen)

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