BiomasseV

Letzte Änderung am: 15.04.2009
Titel

Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung)

Kurzbezeichnung

BiomasseV

Handlungsform

Verordnung

Gliederung

Paragraphen, Absätze

Inkrafttreten

28.06.2001

Letzte Änderung

09.08.2005

Zweck

Regelung, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.

Bezug Erneuerbare Energien

Die Verordnung präzisiert die Voraussetzungen der Förderung von Strom aus Biomasse.

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Deutschland

Rechtsquelle im Volltext

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