Netzzugang in Estland

Letzte Änderung am: 24.08.2009

Netzzugang im Überblick

Rechtsvorschriften
  • Elektrizitätsmarktgesetz (ES) (Elektrituruseadus RT I 2003, 25, 153 – Elektrizitätsmarktgesetz)
Netzanschluss

Auf Antrag ist der Netzbetreiber gegenüber dem Anlagenbetreiber verpflichtet, in seinem Netzbereich gelegene Anlagen nach diskriminierungsfreien Kriterien an das Netz anzuschließen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber trägt die Kosten des Netzanschlusses.

Netznutzung

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den erzeugten und verkauften Strom nach diskriminierungsfreien Kriterien durch sein Netz weiterzuleiten. Die Kosten für die Weiterleitung trägt der Käufer des Stroms.

Netzausbau

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, das Netz in seinem Servicebereich auszubauen, so dass es den nötigen Ansprüchen genügt. Der Anlagenbetreiber kann den Netzausbau verlangen, wenn ihm der Netzbetreiber den Netzanschluss wegen mangelnder Netzkapazitäten verweigert. Die aus dem Netzausbau resultierenden Kosten werden auf alle Netznutzer umgelegt.

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