Netzzugang in Finnland

Letzte Änderung am: 04.05.2009

Netzzugang im Überblick

Rechtsvorschriften
  • Gesetz 386/1995 (Sähkömarkkinalaki 17.3.1995/386 – allgemeines Energiegesetz)

Die Vorschrift gilt allgemein. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht.

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, nach diskriminierungsfreien Kriterien einen Vertrag mit dem Anlagenbetreiber abzuschließen (§ 9 386/1995). Die Einzelheiten des Netzanschlusses ergeben sich aus dem Netzanschlussvertrag.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netznutzung. Nach Auskunft des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft ist der Netzbetreiber zur Gewährung des Zugangs zum Netz nach diskriminierungsfreien Kriterien im Rahmen der vorhandenen Netzkapazität verpflichtet.

Netzausbau

Der Netzbetreiber hat sein Netz dem angemessenen Bedarf seiner Kunden entsprechend nach diskriminierungsfreien Kriterien auszubauen (§ 9 386/1995).

Netzzugang: Einzelne Themen

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Finnland

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte

  • Työ- ja elinkeinoministeriö (TEM) - Ministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • +358 106 060 00
  • TEM Website
  • Energiamarkkinavirasto (EMIV) - Energiemarktbehörde
  • +358 106 050 00
  • EMIV Website
  • Fingrid - Übertragungsnetzbetreiber
  • +358 303 955 000
  • Fingrid Website