Frankreich: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Frankreich über eine Preisregelung in Gestalt einer Einspeisevergütung und über steuerliche Regelungsmechanismen. Eine Förderung durch Subventionen erfolgt auf regionaler Ebene.
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Die Nutzung der Netze durch Strom aus Erneuerbaren Energien richtet sich in Frankreich nach den allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Sonderregelungen für Strom aus Erneuerbaren Energien bestehen nicht.
Zwecks einer Simplifizierung sowie einer Rechtsangleichung an das EU-Recht wurde das Gesetz N° 2000-108 vom 10 Februar 2000 zur Modernisierung und Entwicklung der öffentlichen Elektrizitätsversorgung durch die Verordnung n° 2011-504 vom 9 Mai 2011 modifiziert (Einleitung der Ordonnance n° 2011-504 du 9 mai 2011 portant codification de la partie législative du code de l'énergie). Entsprechend wurden einige Artikel des Gesetzes N° 2000-108 gestrichen und in das Energiegesetzbuch überführt.
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