Netzfragen in Frankreich
Letzte Änderung am: 16.12.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Stromerzeugers gegen den Netzbetreiber auf Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz (Art. L111-9123 Code de l´énergie). Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet (Art. L121-4 Code de l´énergie). Eine Privilegierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen. |
|---|---|
| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Nutzung des Netzes. Zum Abschluss der Verträge ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet (Art. L121-4 Code de l´énergie). Eine Privilegierung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen. |
| Netzausbau | Es kann ein vertraglicher Anspruch auf Netzausbau bestehen, wenn dies für den Anschluss der Anlage an das Netz erforderlich ist. Im Übrigen ist der Netzbetreiber im Rahmen des „service public de l’électricité“ nach allgemeinen Maßstäben dazu verpflichtet, für den Netzausbau zu sorgen (Art. 2 i. V. m. Art. 14 und Art. 18 Loi n°2000-108). |
| Rechtsvorschriften |
|

English


