Griechenland: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Griechenland durch eine Einspeisevergütung. Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Einspeisevergütung für kleine PV-Dachanlagen (bis 10 kW).
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Es besteht ein vertraglicher Anspruch auf vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet. Ferner besteht ein Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Abnahme des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Eine Pflicht des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber auf Netzausbau kann sich nur aus dem Vertrag über den Netzanschluss ergeben, wenn dies zur Realisierung der Netzanschlussverpflichtung erforderlich ist.
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