| Rechtsvorschriften | - Gesetz 3468/2006 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungen (Gesetz 3468/2006)
- Gesetz 3299/2004 Private Investitionsförderungen für Wirtschaftsentwicklung und regionale Konvergenz (Gesetz 3299/2004) (mit der Novellierung 3522/2006)
- FEK 1079/2009 Sonderprogramm zur Förderung von PV- Dachanlagen.
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| Förderansatz | - Einspeisevergütung. Das Gesetz 3468/2006 normiert ein System der festen Einspeisevergütung. Der Anlagenbetreiber hat einen vertraglichen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Vergütung des abgenommenen Stroms. Zum Abschluss dieses Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet (Art. 12 Abs. 1 Gesetz 3468/2006). Die Höhe der Vergütung ist für jeden Energieträger gesondert geregelt (Kapitel D Art. 13 Abs. 1 b) Gesetz 3468/2006). FEK 1079/2009 fördert die Produktion vom Strom aus kleinen PV-Anlagen durch eine Einspeisevergütung pro kWH, die von der Stromrechnung des Anlagenbetreibers abgebucht wird.
- Subvention. Anlagenbetreiber können neben der Einspeisevergütung bei der Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung von Erneuerbaren Energien Subventionen erhalten (Gesetz 3299/2004 mit der Novellierung 3522/2006).
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| Technologien | Grundsätzlich werden in Griechenland alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert. |
| Räumlicher Anwendungsbereich | Es wird ausschließlich Stromerzeugung auf griechischen Inseln oder dem griechischen Festland gefördert. |
| Finanzierung | Die Kosten der Förderung durch Subvention o werden aus staatlichen Haushaltsmitteln gedeckt. Die Kosten der Förderung durch die Einspeisevergütung trägt der Netzbetreiber. Ein spezifisches Umlageverfahren zur Abwälzung der Kosten auf den Verbraucher ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Mittelbar werden auch die Anlagenbetreiber zur Finanzierung der Förderung herangezogen. Außer den Betreibern von Solarstromanlagen haben sie eine Abgabe an den Netzbetreiber zu entrichten, der die Mittel an Gebietskörperschaften zur Förderung von Entwicklungsprojekten weiterleitet. |