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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

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Verwaltungsverfahren PV

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Netzfragen in Griechenland

Letzte Änderung am: 30.11.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Anschluss an das Netz. Zum Abschluss des Anschlussvertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet (Art. 11 Abs. 1 Gesetz 3468/2006 i.V.m. Art. 300, 301 NC). Für Kleinanlagen ergibt sich dieser Anspruch aus Art. 4 Abs. 4 Gesetz 3468/2006 i.V.m. Art. 300, 301 NC.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Abnahme des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Die Abnahme wird im Rahmen eines Stromkaufvertrages (Power Purchase Agreement – PPA) mit dem Netzbetreiber geregelt (Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1, Art. 27 Abs. 7 Gesetz 3468/2006 i.V.m. Art. 316 NC i.V.m. Art. 1 V 1442/2006). Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet.

Netzausbau

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau. Der Anspruch kann sich aus dem Anschlussvertrags (connection contract) ergeben, wenn der Ausbau für  die Erfüllung des Anspruches auf Netzanschluss erforderlich ist (Art. 11 Abs. 1 Gesetz 3468/2006 i.V.m. Art. 301 Abs. 1, 306 NC). Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet.

Rechtsvorschriften
  • Gesetz 3468/2006 (Gesetz 3468/2006 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungen)
  • NC (Netzkontroll- und Energiedurchführungskodex)
  • V 1442/2006 (Verfügung 1442/2006 Form und Inhalt der Kaufverträge von elektrischem Strom für die Einspeisung elektrischen Stroms in das System)
  • FEK 1497/2010 (Verfügung 1497/2010; Form und Inhalt der Kaufverträge von elektrischem Strom für die Einspeisung elektrischen Stroms in das System)
  • Gesetz 2773/1999 (Gesetz zur Liberalisierung des Strommarktes)
  • FEK 1079/2009 (Gemeinsamer Ministerbeschluss - Sonderprogramm “PV auf Dächern”)
  • Rundschreiben 26928 (Rundschreiben über die Lizenzvergabe für von Landwirten produzierten Strom aus Erneuerbaren Energien)
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