Netzzugang in Irland

Letzte Änderung am: 04.11.2009

Netzzugang im Überblick

Rechtsvorschriften
  • CER/05/049 (Group Processing Approach for Renewable Generator Connection Applications. Connection and Pricing Rules. Direction to System Operators)
  • ERA (Electricity Regulation Act 1999
  • S.I. Nr. 445/2000 (European Communities (Internal Market in Electricity) Regulations, 2000)
Netzanschluss

Jeder Anlagenbetreiber hat gegenüber dem Netzbetreiber einen vertraglichen Anspruch auf Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz . Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird durch ein besonderes Anschlussverfahren gefördert (group processing).

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch eines jeden Anlagenbetreibers auf Übertragung des angebotenen Stroms. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht.

Netzausbau

Grundsätzlich soll der Netzbetreiber die Netze bis zum Netzanschlusspunkt ausbauen, sofern dies zum Anschluss der Anlage erforderlich ist. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht.

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