Netzfragen in Irland
Letzte Änderung am: 30.01.2012Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Jeder Anlagenbetreiber hat gegenüber dem Netzbetreiber einen vertraglichen Anspruch auf Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erfolgt im Rahmen eines besonderen Bündelungsanschlussverfahrens (Group Processing Approach). Kleinanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Bündelungsverfahren ausgenommen werden. |
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| Netznutzung | Im Falle eines Netznutzungsvertrages besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber auf Übertragung des angebotenen Stroms. Zudem ist Strom aus Erneuerbaren Energiequellen vorrangig bei der Übertragung zu behandeln, soweit dies nicht die Sicherheit und die Stabilität des Netzes beeinträchtigt. |
| Netzausbau | Die Netzbetreiber sind grundsätzlich verpflichtet, das Netz ordnungsgemäß zu betreiben und auszubauen. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch des einzelnen Anlagenbetreibers auf Ausbau des Netzes, um den Anschluss einer konkreten Anlage zu ermöglichen. Die Kosten des Netzausbaus hat der Netzbetreiber zu tragen. |
| Rechtsvorschriften |
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