Netzzugang in Irland
Letzte Änderung am: 04.11.2009Netzzugang im Überblick
| Rechtsvorschriften |
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|---|---|
| Netzanschluss | Jeder Anlagenbetreiber hat gegenüber dem Netzbetreiber einen vertraglichen Anspruch auf Anschluss der Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an das Netz . Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird durch ein besonderes Anschlussverfahren gefördert (group processing). |
| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch eines jeden Anlagenbetreibers auf Übertragung des angebotenen Stroms. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht. |
| Netzausbau | Grundsätzlich soll der Netzbetreiber die Netze bis zum Netzanschlusspunkt ausbauen, sofern dies zum Anschluss der Anlage erforderlich ist. Ein Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht. |
