Netzfragen in Italien
Letzte Änderung am: 16.12.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Es besteht ein vertraglicher Anspruch der um den Netzanschluss ansuchenden Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber auf vorrangigen Anschluss der Anlage zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet. |
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| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netznutzung. Die Nutzung der Netze zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien hat vorrangig zu erfolgen, unter der Voraussetzung, dass am Markt derselbe Preis für den erzeugten Strom geboten wird und dass die Sicherheit des nationalen Energienetzes gewährleistet ist. |
| Netzausbau | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des um Netzanschluss ansuchenden Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau, wenn dies für die Erfüllung des Anspruches auf Netzanschluss erforderlich ist. Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sind vorrangig anzuschließen und daher auch ein für den Anschluss notwendiger Netzausbau vorrangig durchzuführen. |
| Rechtsvorschriften |
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