Netzzugang in Italien

Letzte Änderung am: 30.11.2009

Netzzugang im Überblick

Rechtsvorschriften
  • DL 79/99 (Decreto Legislativo 16 marzo 1999, n. 79. „Decreto Bersani“ – Legislatives Dekret mit Bestimmungen zum Netzzugang)
  • AEEG 111/06 (Delibera n. 111/06 Condizioni per l’erogazione del pubblico servizio di dispacciamento dell’energia elettrica sul territorio nazionale – Beschluss über die Regelung der Verteilung von Energie im nationalen Stromnetz).
  • AEEG 330/07 (Deliberazione 18 dicembre 2007 Condizioni per la gestione della priorita' di dispacciamento relativa ad impianti di produzione da fonti rinnovabili – Beschluss über den Vorrang für Erneuerbare Energien)
  • ARG/elt 99/08 (Deliberazione 23 luglio 2008 - ARG/elt 99/08. Testo integrato delle condizioni tecniche ed economiche per la connessione alle reti elettriche – Beschluss über die Regelungen für den Netzzugang)
  • ARG/elt 123/08 (Delibera ARG/elt 123/08. Procedura per la risoluzione delle controversie tra produttori e gestori di rete – Beschluss über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Produzenten und Netzbetreibern)
Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch der um den Netzanschluss ansuchenden Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber auf vorrangigen Anschluss der Anlage zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netznutzung. Die Nutzung der Netze zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien hat vorrangig zu erfolgen, unter der Voraussetzung, dass am Markt derselbe Preis für den erzeugten Strom geboten wird und dass die Sicherheit des nationalen Energienetzes gewährleistet ist.

Netzausbau

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des um den Netzanschluss ansuchenden Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau, wenn dies für die Erfüllung des Anspruches auf Netzanschluss erforderlich ist. Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sind vorrangig anzuschließen und daher auch ein für den Anschluss notwendiger Netzausbau vorrangig durchzuführen.

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