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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Italien

Letzte Änderung am: 16.12.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch der um den Netzanschluss ansuchenden Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber auf vorrangigen Anschluss der Anlage zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an das Netz. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netznutzung. Die Nutzung der Netze zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien hat vorrangig zu erfolgen, unter der Voraussetzung, dass am Markt derselbe Preis für den erzeugten Strom geboten wird und dass die Sicherheit des nationalen Energienetzes gewährleistet ist.

Netzausbau

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des um Netzanschluss ansuchenden Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau, wenn dies für die Erfüllung des Anspruches auf Netzanschluss erforderlich ist. Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien sind vorrangig anzuschließen und daher auch ein für den Anschluss notwendiger Netzausbau vorrangig durchzuführen.

Rechtsvorschriften
  • DL 28/11 (Decreto Legislativo 3 marzo 2011, n. 28. Attuazione della direttiva 2009/28/CE sulla promozione dell’uso dell’energia da fonti rinnovabili recante modifica e successiva abrogazione delle direttive 2001/77/EC e 2003/30/EC – Legislatives Dekret vom 3. März 2011, Nr. 28. Durchführung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG)
  • DL 79/99 (Decreto Legislativo 16 marzo 1999, n. 79. „Decreto Bersani“ – Legislatives Dekret mit Bestimmungen zum Netzzugang)
  • DL 387/03 (Decreto Legislativo 29 dicembre 2003, n. 387. Attuazione della direttiva 2001/77/CE relativa alla promozione dell'energia elettrica prodotta da fonti energetiche rinnovabili nel mercato interno dell'elettricità – Legislatives Dekret zur Förderung Erneuerbarer Energien)
  • AEEG 111/06 (Delibera n. 111/06 Condizioni per l’erogazione del pubblico servizio di dispacciamento dell’energia elettrica sul territorio nazionale – Beschluss über die Regelung der Verteilung von Energie im nationalen Stromnetz).
  • AEEG 330/07 (Deliberazione 18 dicembre 2007 Condizioni per la gestione della priorita' di dispacciamento relativa ad impianti di produzione da fonti rinnovabili – Beschluss über den Vorrang für Erneuerbare Energien)
  • ARG/elt 99/08 (Deliberazione 23 luglio 2008 - ARG/elt 99/08. Testo integrato delle condizioni tecniche ed economiche per la connessione alle reti elettriche – Beschluss über die Regelungen für den Netzzugang)
  • ARG/elt 123/08 (Delibera ARG/elt 123/08. Procedura per la risoluzione delle controversie tra produttori e gestori di rete – Beschluss über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Produzenten und Netzbetreibern)
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