Förderung in Lettland
Letzte Änderung am: 19.08.2009Förderung im Überblick
| Rechtsvorschriften |
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|---|---|
| Förderansatz | Die lettische Republik bedient sich zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einer Preisregelung, welche auch Elemente einer Mengenregelung beinhaltet. Die lettische Regierung hat bestimmt, welchen Anteil des Gesamtenergieverbrauchs aller lettischen Endkunden der Strom aus Erneuerbaren Energien zu betragen hat. Dieser Anteil wird nach Arten der Energiequellen differenziert. Grundsätzlich darf der Stromproduzent das Recht beantragen, den Strom zu einem festgesetzten Preis zu verkaufen, bis die vorgegebene Strommenge erreicht worden ist. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Biomasse- und Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW, wenn die Anlage jährlich mehr als 8.000 Stunden Strom produziert. Diese dürfen, anstatt den produzierten Strom innerhalb des Verkaufssystems zu verkaufen, das Recht auf eine garantierte Vergütung für die installierte elektrische Leistung erlangen. |
| Technologien | Durch die Preisregelung werden grundsätzlich alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien mit Ausnahme von Geothermie gefördert. |
| Räumlicher Anwendungsbereich | Es wird nur Strom aus Energieerzeugungsanlagen in Lettland gefördert. |
| Finanzierung | Die durch die Preisregelungen entstehenden Kosten tragen die Endverbraucher. |

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