Netzzugang in Lettland
Letzte Änderung am: 19.08.2009Netzzugang im Überblick
| Rechtsvorschriften |
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|---|---|
| Netzanschluss | Der Netzbetreiber ist gegenüber dem Anlagenbetreiber verpflichtet, Anlagen an das Netz anzuschließen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber trägt die Kosten des Netzanschlusses. |
| Netznutzung | Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den erzeugten und verkauften Strom nach diskriminierungsfreien Kriterien durch sein Netz weiterzuleiten. Die Kosten für die Netznutzung tragen die Verbraucher. |
| Netzausbau | Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, das Netz in seinem Servicebereich auszubauen. Hierauf hat der Anlagenbetreiber einen Anspruch, muss allerdings die durch den Ausbau verursachten Kosten tragen. |

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