Netzzugang in Lettland

Letzte Änderung am: 19.08.2009

Netzzugang im Überblick

Rechtsvorschriften
    • Elektrizitätsmarktgesetz (Elektroenergijas tirgus likums, 82 5/25/2005 – allgemeines Elektrizitätsmarktgesetz)
    • Verordnung Nr. 452 (Elektroenergijas tirdzniecibas un lietosanas noteikumi - Verordnung über den Handel und die Nutzung von Elektrizität)
Netzanschluss

Der Netzbetreiber ist gegenüber dem Anlagenbetreiber verpflichtet, Anlagen an das Netz anzuschließen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber trägt die Kosten des Netzanschlusses.

Netznutzung

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, den erzeugten und verkauften Strom nach diskriminierungsfreien Kriterien durch sein Netz weiterzuleiten. Die Kosten für die Netznutzung tragen die Verbraucher.

Netzausbau

Der Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, das Netz in seinem Servicebereich auszubauen. Hierauf hat der Anlagenbetreiber einen Anspruch, muss allerdings die durch den Ausbau verursachten Kosten tragen.

Netzzugang: Einzelne Themen

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Lettland

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte

  • Latvijas Republikas Ekonomikas Ministrija (EM) - Wirtschaftsministerium
  • +371 670 13 173
  • EM Website
  • Institut für Physikalische Energetik (FEI) - Forschungseinrichtung
  • +371 675 52 011
  • FEI Website
  • fei(at)edi.lv
  • Sabiedrisko pakalpojumu regulešanas komisija (SPRK) - Regulierungsbehörde
  • +371 670 97 200
  • SPRK Website
  • sprk(at)sprk.gov.lv