Newsletter Anmeldung

RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

Link zu reegle: EE Informationsportal

Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Luxemburg

Letzte Änderung am: 12.10.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Die Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen haben einen Anspruch auf Anschluss an das Netz nach diskriminierungsfreien Kriterien, (Artt. 5 und 19 Loi du 1.8.2007; Art. 54 (1) Loi du 1.8.2007). Dies gilt auch für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bedürfen jedoch im Gegensatz zu Anlagen zur Erzeugung von Strom aus konventionellen Energieträgern keiner gesonderten Produktionserlaubnis (Art. 15 (4) Loi du 1.8.2007). Die Kosten des Netzanschlusses hat der Anlagenbetreiber zu tragen (Art. 5 (6) Loi du 1.8.2007).

Netznutzung

Die Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Netznutzung zu den jeweils gültigen Tarifen und Bedingungen nach diskriminierungsfreien Kriterien (Art. 19, 20 Loi du 1.8.2007). Dies gilt auch für die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Ein Vorrang zugunsten von Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht. Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sind jedoch von den Netznutzungsgebühren befreit (Art. 5 (7) RGD 8.2.2008); Strom aus Erneuerbaren Energien ist vom Netzbetreiber vorrangig für den Ausgleich von Netzverlusten zu verwenden (Art. 27 (10) Loi du 1.8.2007).

Netzausbau

Der Netzausbau richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Gesetzes zur Ordnung des Elektrizitätsmarktes.

Rechtsvorschriften
  • Loi du 1.8.2007 (Organisation du marché de l’électricité - Gesetz zur Ordnung des Elektrizitätsmarktes)

  • RGD 8.2.2008 (Règlement relatif à la production d’électricité basée sur les sources d’énergie renouvelables - Reglement über die Produktion von Strom auf Basis Erneuerbarer Energien)

Seite drucken
Luxemburg

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte