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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in den Niederlanden

Letzte Änderung am: 27.12.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netzanschluss gegen den Netzbetreiber. Zum Vertragsschluss ist der Netzbetreiber verpflichtet (Art. 23 Abs. 1 Elektrizitätsgesetz). Eine Privilegierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, etwa in Gestalt eines Anschlussvorrangs, besteht nicht.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netznutzung gegenüber dem Netzbetreiber. Zum Abschluss des Netznutzungsvertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet (Art. 24 Abs. 1 Elektrizitätsgesetz). Eine Privilegierung für Strom aus Erneuerbaren Energien, etwa in Gestalt eines Abnahmeanspruchs, besteht nicht.

Netzausbau

Ein Anspruch auf Netzausbau kann im Vertrag über den Netzanschluss und die Netznutzung geregelt werden, wenn dies erforderlich ist, um den Anschluss oder die Netznutzung sicherzustellen. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau besteht nicht. Der Netzbetreiber ist nach allgemeinen Maßstäben dazu verpflichtet, für den Netzausbau zu sorgen  (Art. 16 Abs 1 Buchstabe c) Elektrizitätsgesetz). Eine Privilegierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht.

Rechtsvorschriften
  • Elektrizitätsgesetz 1998 (Elektriciteitswet 1998 – allgemeines Elektrizitätsgesetz)
  • Tarifcode (TarievenCode Elektriciteit - Gewijzigd vastgesteld door de Raad van Bestuur van de NMa bij besluit van 24 februari 2009, nr. 102466/23 – Regelung zu den Netznutzungsentgelten)
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Niederlande

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte

  • Nederlandse Mededingingsautoriteit - Energiekamer – Niederländische Regulierungsbehörde
  • +31 70 330 33 30
  • Regulierungsbehörde Website
  • TenneT TSO – Niederländischer Übertragungsnetzbetreiber
  • +31 26 373 11 11
  • TenneT Website