Netzfragen in den Niederlanden
Letzte Änderung am: 27.12.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netzanschluss gegen den Netzbetreiber. Zum Vertragsschluss ist der Netzbetreiber verpflichtet (Art. 23 Abs. 1 Elektrizitätsgesetz). Eine Privilegierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, etwa in Gestalt eines Anschlussvorrangs, besteht nicht. |
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| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netznutzung gegenüber dem Netzbetreiber. Zum Abschluss des Netznutzungsvertrages ist der Netzbetreiber verpflichtet (Art. 24 Abs. 1 Elektrizitätsgesetz). Eine Privilegierung für Strom aus Erneuerbaren Energien, etwa in Gestalt eines Abnahmeanspruchs, besteht nicht. |
| Netzausbau | Ein Anspruch auf Netzausbau kann im Vertrag über den Netzanschluss und die Netznutzung geregelt werden, wenn dies erforderlich ist, um den Anschluss oder die Netznutzung sicherzustellen. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau besteht nicht. Der Netzbetreiber ist nach allgemeinen Maßstäben dazu verpflichtet, für den Netzausbau zu sorgen (Art. 16 Abs 1 Buchstabe c) Elektrizitätsgesetz). Eine Privilegierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien besteht nicht. |
| Rechtsvorschriften |
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