Netzfragen in Polen
Letzte Änderung am: 12.10.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Der Netzbetreiber ist verpflichtet, mit dem Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien nach diskriminierungsfreien Kriterien einen Netzanschlussvertrag abzuschließen. Die Kosten für den Netzanschluss trägt der Anlagenbetreiber, sie sind für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien mit einer Kapazität von nicht mehr als 5 MW reduziert. |
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| Netznutzung | Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig weiterzuleiten. Die Netznutzung erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages. Bestimmte Mindestvertragsinhalte sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten der Netznutzung werden in die Stromtarife einkalkuliert, so dass der Verbraucher die Kosten über den Strompreis trägt. |
| Netzausbau | Die Netzbetreiber sind verpflichtet, das Netz nach allgemeinen energierechtlichen Vorschriften auszubauen. Ein individueller Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netzausbau besteht nicht. Die Kosten für den Netzausbau werden in die Stromtarife einkalkuliert, so dass der Verbraucher die Kosten über den Strompreis trägt. |
| Rechtsvorschriften |
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