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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

Link zu PV Legal: Verwaltungsverfahren PV

Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Polen

Letzte Änderung am: 12.10.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, mit dem Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien nach diskriminierungsfreien Kriterien einen Netzanschlussvertrag abzuschließen.  Die Kosten für den Netzanschluss trägt der Anlagenbetreiber, sie sind für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien mit einer Kapazität von nicht mehr als 5 MW reduziert.

Netznutzung

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig weiterzuleiten. Die Netznutzung erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages. Bestimmte Mindestvertragsinhalte sind gesetzlich vorgeschrieben.  Die Kosten der Netznutzung werden in die Stromtarife einkalkuliert, so dass der Verbraucher die Kosten über den Strompreis trägt.

Netzausbau

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, das Netz nach allgemeinen energierechtlichen Vorschriften auszubauen. Ein individueller Anspruch des Anlagenbetreibers auf Netzausbau besteht nicht. Die Kosten für den Netzausbau werden in die Stromtarife einkalkuliert, so dass der Verbraucher die Kosten über den Strompreis trägt.

Rechtsvorschriften
  • Prawo energetyczne (Energiegesetz)
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Polen

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte