Netzfragen in der Slowakei
Letzte Änderung am: 30.11.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen vertraglichen Anspruch auf Netzanschluss. Der Netzbetreiber ist zum Abschluss des Anschlussvertrages gegenüber dem Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien verpflichtet. Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien hat vorrangig zu erfolgen. |
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| Netznutzung | Der Zugang zum Netz erfolgt auf Basis eines Übertragungs- und Zugangsvertrags oder auf Basis eines Verteilungs- und Zugangsvertrags. Es besteht demnach ein Anspruch des Netznutzers (z.B. Anlagenbetreiber) gegen den Netzbetreiber auf Übertragung und Verteilung des Stroms. Zum Abschluss des Vertrags ist der Übertragungsnetzbetreiber oder Verteilungsnetzbetreiber verpflichtet. Die Übertragung und die Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien hat Vorrang. |
| Netzausbau | Der Verteilungsnetzbetreiber ist auf Verlangen des Stromerzeugers verpflichtet das Netz auszubauen. Ein Vorrang für Erneuerbare Energien besteht nicht. |
| Rechtsvorschriften |
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