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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen in Slowenien

Letzte Änderung am: 12.10.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Anschluss einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Zum Abschluss dieses Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet.

Netznutzung

Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien zu festen Preisen abzunehmen und zu übertragen, wenn die Kapazität der Anlagen 5 MW nicht überschreitet (Kapitel IV §§ 22a, 23a Energiegesetz). Im Übrigen richtet sich der Netzzugang für Strom aus Erneuerbaren Energiequellen nach den allgemeinen energierechtlichen Vorschriften und hat diskriminierungsfrei zu erfolgen.

Netzausbau

Im Zuge des Anschlusses von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien kann sich ein Anspruch auf Netzausbau ergeben. Die Kosten für den Netzausbau trägt der Netzbetreiber. Bei überdurchschnittlich hohen Anschlusskosten trägt der Anlagenbetreiber auch einen Teil der Kosten.

Rechtsvorschriften
  • Energiegesetz (Energetski zakon - Uradni list RS – 79/1999, Energetski zakon – uradno precisceno besedilo, Uradni list RS 70/2008 - Energiegesetz)
  • Verordnung über den Netzzugang (Uredba o splosnih pogojih za dobavo in odjem elektricne energije - Uradni list, RS, 117/2002 - Verordnung über den Netzzugang) 
  • Bedingungen für den Netzzugang (Splosni pogoji za dobavo in odjem elektricne energije iz distribucijskega omrezja elektricne energije – Uradni list RS 126/2007 - Bedingungen für den Netzzugang) 
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