Netzfragen in Slowenien
Letzte Änderung am: 12.10.2011Netzfragen: Einzelne Themen
Zusammenfassung der Netzfragen
| Netzanschluss | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Anschluss einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Zum Abschluss dieses Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. |
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| Netznutzung | Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien zu festen Preisen abzunehmen und zu übertragen, wenn die Kapazität der Anlagen 5 MW nicht überschreitet (Kapitel IV §§ 22a, 23a Energiegesetz). Im Übrigen richtet sich der Netzzugang für Strom aus Erneuerbaren Energiequellen nach den allgemeinen energierechtlichen Vorschriften und hat diskriminierungsfrei zu erfolgen. |
| Netzausbau | Im Zuge des Anschlusses von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien kann sich ein Anspruch auf Netzausbau ergeben. Die Kosten für den Netzausbau trägt der Netzbetreiber. Bei überdurchschnittlich hohen Anschlusskosten trägt der Anlagenbetreiber auch einen Teil der Kosten. |
| Rechtsvorschriften |
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