Spanien: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Spanien hauptsächlich durch eine Preisregelung. Anlagenbetreiber können zwischen zwei Optionen wählen, einem festen Einspeisetarif oder einem festen Bonus (Prämie) zuzüglich zu dem im freien Großhandel erzielten Strompreis. Daneben besteht die Möglichkeit, Investitionen in Anlagen und Zubehör, die zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erforderlich sind, von der Steuer abzusetzen.
Mehr zum Thema FörderungNetzzugang im Überblick
In Spanien haben Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlichen Anspruch auf Vorrang beim Netzzugang, Netzanschluss und bei der Netznutzung. Strom aus Erneuerbaren Energien wird kostenlos die vorrangige Abnahme am Elektrizitätsmarkt gewährt, solange die Stabilität und Sicherheit der Netzinfrastruktur gewahrt bleibt.
Es kann ein vertraglicher Anspruch auf Netzausbau auf Kosten des Anlagenbetreibers bestehen, wenn dies für den Anschluss der Anlage an das Netz erforderlich ist (“tiefe” Anschlussgebühren). Im Übrigen besteht eine Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau nach den allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften.

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