| Rechtsvorschriften | - Plan de Energías Renovables en España 2005-2010 (Rahmenplan für Erneuerbare Energien)
- Real Decreto 661/2007 (Förderung aller Erneuerbaren Energien)
- Real Decreto 1578/2008 (Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen)
- Real Decreto 436/2004 (Förderung aller Erneuerbaren Energien; noch übergangsweise anwendbar)
- Ley 54/1997 (Energiewirtschaftsgesetz)
- Ley 35/2006 (Gesetz über die Unternehmensbesteuerung)
- Real Decreto Legislativo 4/2004 (Verordnung über die Unternehmensbesteuerung)
- Real Decreto 1955/2000 (Netznutzung)
- Real Decreto 2019/1997 (Stromverkauf)
- Real Decreto 2017/1997 (Kosten der Netznutzung)
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| Förderansatz | - Preisregelung. Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erfolgt in Spanien durch eine Preisregelung. Anlagenbetreiber können zwischen einem Einspeisetarif und einem Bonus zuzüglich zu dem am freien Strommarkt erzielten Strompreis wählen (Artt.1, 24 RD 661/2007). Die Förderung ist beschränkt auf die für die verschiedenen Technologien gesetzlich festgelegten Leistungskontingente (Artt. 37 bis 42 RD 661/2007; Artt. 10, 5 RD 1578/2008).
- Steuerliche Regulierungsmechanismen. Daneben können Investitionen in Anlagen und Zubehör, die zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien erforderlich und nicht mit Hilfe von Subventionen finanziert worden sind, zu einem bestimmten Prozentsatz über einen Zeitraum von 10 Jahren von der Unternehmenssteuer abgesetzt werden.
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| Technologien | In Spanien sind im Grundsatz alle Technologien förderfähig. |
| Räumlicher Anwendungsbereich | Förderfähig sind ausschließlich in Spanien erzeugter Strom bzw. Investitionen in Spanien. Außerhalb Spaniens erzeugter Strom oder außerhalb Spaniens getätigte Investitionen sind nicht förderfähig. |
| Finanzierung | Die Kosten der Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energieträgern durch die Preisregelung trägt im Ergebnis der Verbraucher. Sie sind in den Strompreisen enthalten, die dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden (Real Decreto 2017/1997). Die Kosten der Steuererleichterung trägt der Staat. |