Verordnung Nr. 117/2007. (XII. 29.)

Letzte Änderung am: 16.09.2009
Titel (Deutsch)

Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr Nr. 117/2007. (XII. 29.) über die finanziellen und technischen Voraussetzungen des Anschlusses an das öffentliche Elektrizitätsnetz

Titel

117/2007. (XII. 29.) GKM rendelet a közcélú villamos hálózatra csatlakozás pénzügyi és müszaki feltételeiröl

Kurzbezeichnung

Verordnung Nr. 117/2007. (XII. 29.)

Handlungsform

Verordnung

Gliederung

Abschnitte, Absätze

Inkrafttreten

01.01.2008

Zweck

Festlegung der finanziellen und technischen Voraussetzungen des Anschlusses an das öffentliche Elektrizitätsnetz.

Bezug Erneuerbare Energien

Die Verwendung Erneuerbarer Energie wird bei der Regelung der Anschlussgebühr berücksichtigt. Die Verordnung legt die Höhe der Abschlussgebühren nach dem Anteil der Erneuerbaren Energie fest. Wenn die Kraftwerkanlage neben der Verwendung der primären Energiequelle zur Produktion von elektrischer Energie nachgewiesen mindestens

a) zu 50% Erneuerbare Energie verwendet, beträgt die Anschlussgebühr höchstens 70% der in der Verordnung festgelegten Summe.

b) zu 90% Erneuerbare Energie verwendet, beträgt die Anschlussgebühr höchstens 50% der in der Verordnung festgelegten Summe.

(Abschnitt 4 (5) Verordnung Nr.117/2007.(XII. 29.)

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