Vereinigtes Königreich: Rechtslage im Überblick
Förderung im Überblick
Die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird im Vereinigten Königreich durch eine Kombination aus einem Einspeisetarif und einer Mengenregelung in Gestalt einer Quotenverpflichtung mit Zertifikathandel gefördert.
Das Einspeisetarifmodell sieht vor, dass zugelassene Hersteller ihren Strom aus Anlagen unter 5 MW zu den von der Gas- und Strommarktaufsichtsbehörde Ofgem festgesetzten Tarifen verkaufen können.
Nach der Mengenregelung sind die Lieferanten von Strom aus Anlagen von über 5 MW durch die Renewables Obligation Orders verpflichtet, ihre Kunden mit einem bestimmten Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien ("Quote") zu beliefern. Die Erfüllung der Verpflichtung ist durch Vorlage so genannter grüner Zertifikate nachzuweisen.
Darüber hinaus werden Großverbraucher von Strom aus konventionellen Energieträgern im Vereinigten Königreich mit einer Klimaschutzabgabe (Climate Change Levy - CCL) belegt, welche auf den Verbrauch fossiler Brennstoffe erhoben wird.
Mehr zum Thema FörderungNetzzugang im Überblick
Der Zugang zum Netz von Strom aus Erneuerbaren Energien richtet sich in Großbritannien nach den allgemeinen energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien besteht nicht.
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