Förderung im Vereinigtes Königreich
Letzte Änderung am: 23.05.2011Förderung: Einzelne Instrumente
- Mengenregelung (Renewables Obligation Order)
- Steuerliche Regulierungsmechanismen (Climate Change Levy)
- Einspeisevergütung
Zusammenfassung der Förderung
- Einspeisevergütung. In Großbritannien müssen förderfähige Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einer Leistung von bis zu 5 MW ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das je nach Anlagengröße und Energiequelle variieren kann. Ist das Verfahren abgeschlossen und die Anlage zugelassen, wird der von der Anlage in das Netz eingespeiste Strom von einem zugelassenen Stromlieferanten zu den von der FTO 2010 festgesetzten und von der Gas- und Strommarktaufsichtsbehörde jährlich angepassten Tarifen gekauft. Dieses Verfahren ist nur in Großbritannien, d.h. Schottland, England und Wales, zulässig. In Nordirland ist die FTO nicht gültig. Nach Auskunft der Strommarktaufsichtsbehörde Ofgem sind Anlagen zwischen 50 kW und 5 MW berechtigt, zwischen dem oben beschriebenen System und der Renewables Obligation zu wählen (Art. 3.1.3 EA 1989).
- Mengenregelung. Im Vereinigten Königreich wird Strom aus Erneuerbaren Energien auch durch eine Mengenregelung in Gestalt einer Quotenverpflichtung mit Zertifikathandel gefördert. Die Renewables Obligation Orders (ROO 2009, ROO SCO 2009, ROO NI 2009) verpflichten Stromlieferanten nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil des von ihnen gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Energieträgern stammt (Art. 5 ROO 2009). Als Nachweis sind der Regulierungsbehörde Ofgem (zuständig für England, Schottland und Wales sowie Annahmestelle für NIROCs für die nordirische Regulierungsbehörde NIAUR) „grüne“ Zertifikate" (ROCs, SROCs in Schottland, NIROCs in Nordirland) vorzulegen. Unter der Mengenregelung werden Anlagen über 5 MW gefördert; Anlagen zwischen 50 kW und 5 MW sind berechtigt, zwischen dem Einspeisetarifsystem und der Renewables Obligation zu wählen (Art. 3.1.3 EA 1989, von Ofgem bestätigt).
- Steuerlicher Regulierungsmechanismus. Strom aus Erneuerbaren Energien wird im Vereinigten Königreich steuerlich privilegiert. Die durch den Finance Act 2000 eingeführte Klimaschutzabgabe (Climate Change Levy) wird nur auf den Verbrauch von Strom aus konventionellen Energieträgern erhoben (Sec. 30 i.V.m. Schedule VI, § 19 (1) FA 2000).
Geförderte Technologien
Alle Technologien im Bereich der Erneuerbaren Energien werden gefördert.
Rechtsvorschriften
- FTO 2010 (The Feed-in Tariffs (Specified Maximum Capacity and Functions) Order 2010, No. 678 – Verordnung zur Einspeisevergütung 2010)
- EA 1989 (The Electricity Act 1989, c.29 – Elektrizitätsgesetz 1989)
- ROO 2009 (The Renewables Obligation Order 2009, No. 785 – Verordnung über die Erneuerbaren Energien 2009)
- ROO SCO 2009 (The Renewables Obligation Order 2009, No. 140 – Verordnung über die Erneuerbaren Energien in Schottland 2009)
- ROO NI 2009 (The Renewables Obligation Order (Northern Ireland) 2009, No. 154 – Verordnung über die Erneuerbaren Energien in Nordirland 2009)
- FA 2000 (The Finance Act 2000, c.17 – Finanzgesetz 2000)
- CCL GenReg 2001 (Climate Change Levy (General) Regulations 2001, No 838 – Verordnung über die Klimaschutzabgabe)
- UA 2000 (The Utilities Act 2000, c.27 – Versorgungsbetriebsgesetz 2000)
- EnA 2008 (The Energy Act 2008, c.32 – Energiegesetz 2008)

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