| Rechtsvorschriften | - EA 1989 (The Electricity Act 1989, c.29 – Elektrizitätsgesetz 1989)
- ROO 2006 (The Renewables Obligation Order 2006, No. 1004 – Verordnung über die Erneuerbaren Energien 2006))
- ROO SCO (The Renewables Obligation (Scotland) Order 2007, No. 267 – Verodnung über die Erneuerbaren Energien in Schottland 2007)
- ROO NI (The Renewables Obligation Order (Northern Ireland) 2007, No. 104 – Verordnung über die Erneuerbaren Energien in Nordirland 2007)
- FA 2000 (The Finance Act 2000, c.17 – Finanzgesetz 2000)
- CCL GenReg 2001 (Climate Change Levy (General) Regulations 2001, No 838 – Verordnung über die Klimaschutzabgabe 2001)
- UA 2000 (The Utilities Act 2000, c.27 – Versorgungsbetriebsgesetz 2000)
- EnA 2004 (The Energy Act 2004, c. 20 – Energiegesetz 2004)
- UK ETF Strategy 2008 (The UK Environmental Transformations Fund (ETF) Strategy 2008 – Strategiepapier zum Britischen Umwelt-Umwandlungsfonds)
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| Förderansatz | - Mengenregelung. Im Vereinigten Königreich wird Strom aus Erneuerbaren Energien durch eine Mengenregelung in Gestalt einer Quotenverpflichtung mit Zertifikathandel gefördert. Die Renewables Obligation Orders (ROO 2006, ROO SCO, ROO NI) verpflichtet Stromlieferanten nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil des von ihnen gelieferten Stroms aus Erneuerbaren Energieträgern stammt (Art. 3 ROO 2006). Den Nachweis erbringen Stromlieferanten durch „grüne“ Zertifikate, die den Erzeugern von Strom aus Erneuerbaren Energien von den Regulierungsbehörden (Ofgem/Ofreg) des Strom- und Gasmarktes zugeteilt werden (Art. 3(2) ROO 2006).
- Steuerlicher Regulierungsmechanismus. Strom aus Erneuerbaren Energien wird im Vereinigten Königreich steuerlich privilegiert. Die durch den Finance Act 2000 eingeführte Klimaschutzabgabe (Climate Change Levy) wird nur auf den Verbrauch von Strom aus konventionellen Energieträgern erhoben (Sec. 30 i.V.m. Schedule VI, § 19 (1) FA 2000).
- Subventionen. Das Ministerium für Energiefragen und Fragen des Klimawandels (DECC – Department of Energy and Climate Change) vergibt Fördergelder zur Entwicklung und Kommerzialisierung von kohlenstoff- und verbrauchsarmen Technologien vergeben. Hiervon umfasst sind u.a. Kapitalbeihilfen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (siehe dazu http://www.berr.gov.uk/whatwedo/energy/environment/etf/page41652.html). Die Förderung erfolgt durch die Programme des Environmental Transformation Fund (ETF), dessen Aktivitäten zukünftig unter dem Dach der DECC gebündelt sind.
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| Technologien | Alle Technologien im Bereich der Erneuerbaren Energien werden gefördert. |
| Räumlicher Anwendungsbereich | Grundsätzlich wird nur Strom aus dem Vereinigten Königreich gefördert. Eine Förderung von Strom aus außerstaatlicher Erzeugung kommt im Falle des Climate Change Levy (CCL) nur dann in Betracht, wenn der Strom an Endkunden im Vereinigten Königreich geliefert wird. |
| Finanzierung | Nach Auskunft des britischen Wirtschaftsministeriums (BERR- Renewables Obligation Team) entspricht es der gängigen Praxis der Stromerzeuger/-lieferanten, die Mehrkosten der Quotenverpflichtung über die Stromrechnung an den Endverbraucher weiterzugeben. Im Einzelfall wird der Mehrbetrag auf der Rechnung der Stromanbieter separat ausgewiesen, insbesondere bei Großkunden. Die Kosten der Befreiung von Strom aus Erneuerbaren Energien von der Klimaschutzabgabe sowie die Subventionsförderung werden durch den Staatshaushalt finanziert. |