Netzzugang im Vereinigten Königreich

Letzte Änderung am: 18.11.2009

Netzzugang im Überblick

Rechtsvorschriften
  • The Electricity Act 1989 (EA 1989)
  • The Connection and Use of System Code (CUSC)
Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien, etwa in Gestalt eines Anschlussvorrangs, ist nicht vorgesehen.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzzugang. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien, etwa in Gestalt einer gesetzlichen Stromabnahmeverpflichtung, ist nicht vorgesehen.

Netzausbau

Es kann ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau bestehen. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. Eine Privilegierung für Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen.

Netzzugang: Einzelne Themen

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Vereinigtes Königreich

 Weiterführende Kontakte

  • Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) – Regulierungsbehörde GB (England, Wales und Schottland)
  • +44 20 7901 72 95
  • Ofgem Website
  • National Grid – Übertragungsnetzbetreiber
  • +44 192 665 30 00
  • National Grid Website