Netzzugang im Vereinigten Königreich
Letzte Änderung am: 18.11.2009Netzzugang im Überblick
| Rechtsvorschriften |
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|---|---|
| Netzanschluss | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien, etwa in Gestalt eines Anschlussvorrangs, ist nicht vorgesehen. |
| Netznutzung | Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzzugang. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien, etwa in Gestalt einer gesetzlichen Stromabnahmeverpflichtung, ist nicht vorgesehen. |
| Netzausbau | Es kann ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau bestehen. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. Eine Privilegierung für Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen. |
