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RES LEGAL News

21.11.2011: Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank

Die neue Aktualisierungsrunde der RES LEGAL Datenbank hat begonnen. Bis zum Ende des Jahres werden alle Informationen zu Förderbedingungen und Netzfragen kontrolliert und auf den neuesten Stand gebracht.
Zu folgenden Länderprofilen stehen Ihnen bereits jetzt aktuelle Informationen zur Verfügung: Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Lettland, Luxemburg, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien.

23.09.2011: Aktualisierung der Länderprofile Niederlande, Portugal und Spanien

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Angaben zur Förderung in Portugal aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Portugal, Spanien und den Niederlanden vervollständigt.

01.08.2011: Aktualisierung der Länderprofile Belgien, Griechenland, Irland, Litauen, Niederlande und Vereinigtes Königreich

In der RES LEGAL Datenbank wurden die Informationen zu den Förderprogrammen in Belgien, Irland, Litauen und den Niederlanden aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Informationen über Netzzugangsbedingungen in Belgien, Griechenland, Litauen und dem Vereinigten Königreich ergänzt.

RES LEGAL Hotline

Mit Ihren Fragen, Kommentaren und Ergänzungswünschen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

Robert Brückmann
rb(at)res-legal.eu
Tel.: +49 30 246 286 93

Partnerprojekte

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Verwaltungsverfahren PV

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Suchmaschine für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Beschreibung von Verfahren und Barrieren für die Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedstaaten

Netzfragen im Vereinigtes Königreich

Letzte Änderung am: 16.12.2011

Netzfragen: Einzelne Themen

Zusammenfassung der Netzfragen

Netzanschluss

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzanschluss. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien, etwa in Gestalt eines Anschlussvorrangs, ist nicht vorgesehen.

Netznutzung

Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzzugang. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. Ein Vorrang zu Gunsten Erneuerbarer Energien, etwa in Gestalt einer gesetzlichen Stromabnahmeverpflichtung, ist nicht vorgesehen.

Netzausbau

Es kann ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Netzausbau bestehen. Zum Abschluss des Vertrages ist der Netzbetreiber nach diskriminierungsfreien Kriterien verpflichtet. Eine Privilegierung für Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht vorgesehen.

Rechtsvorschriften
  • The Electricity Act 1989 (EA 1989)
  • The Connection and Use of System Code (CUSC)
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Vereinigtes Königreich

Rechtsquellen Basisinformationen

 Weiterführende Kontakte

  • Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) – Regulierungsbehörde GB (England, Wales und Schottland)
  • +44 20 7901 72 95
  • Ofgem Website
  • National Grid – Übertragungsnetzbetreiber
  • +44 192 665 30 00
  • National Grid Website